Rz. 56
Die FinVerw hat in R B 11.5 ErbStR Grundsätze aufgestellt, die bei der Berechnung des Mindestwerts Beachtung finden sollen.
Ansatz dem Grunde nach | |
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Ansatz der Höhe nach (Wertansatz) | |
Grundsatz | Gemeiner Wert (§ 11 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 9 BewG) |
Grundbesitz, BV und Anteile an KapG, wenn gesonderte Feststellung i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BewG | Grundbesitzwert, BV-Wert und Anteilswert. Basiswertregelung beachten (§ 151 Abs. 3 BewG) |
Bewegliches abnutzbares Anlagevermögen | Ansatz eines angemessenen Restwerts i. H. v. mindestens 30 % der AK/HK möglich, wenn dies nicht zu unzutreffenden Ergebnissen führt |
Genossenschaftsanteile | Nennwert (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BewG) |
Umlaufvermögen | Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten. Ihr Wert kann auch nach der retrograden Methode ermittelt werden. Aufgrund der Verbrauchsfolgefiktion des Lifo-Verfahrens gebildete stille Reserven sind anzusetzen. |
Erfindungen oder Urheberrechte | Der gemeine Wert von Erfindungen oder Urheberrechten, die in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen sind, wird in der Weise ermittelt, dass der Anspruch auf die in wiederkehrenden Zahlungen bestehende Gegenleistung kapitalisiert wird, soweit keine anderen geeigneten Bewertungsgrundlagen vorhanden sind. Hierfür sind die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Lizenznehmer maßgeblich. Ist keine feste Lizenzgebühr vereinbart und die Vertragsdauer unbestimmt, kann auf die letzte vor dem Besteuerungszeitpunkt gezahlte Lizenzgebühr und eine Laufzeit von acht Jahren abgestellt werden. Der Kapitalisierung ist der marktübliche Zinssatz zugrunde zu legen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn auf den Zinssatz abgestellt wird, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet (Basiszins). Der Basiszins ist um einen Zuschlag von 4,5 % zu erhöhen. Die Summe aus Basiszins und Zuschlag ergibt den Kapitalisierungszinssatz. Dieser Zinssatz ist für alle Wertermittlungen auf Bewertungsstichtage in diesem Jahr anzuwenden. |
Liquidationsfälle | Liquidationswert (einschließlich der Liquidationskosten, die z. B. für einen Sozialplan anfallen) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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