A räumt seiner Lebensgefährtin L (50 Jahre) ein Recht auf Zahlung einer Rente i. H. v. 1000 EUR monatlich ein. Gleichzeitig verspricht er ihr, hierfür auch die Steuer zu tragen. Er entscheidet sich für die Entrichtung einer Jahressteuer (s. § 23 ErbStG) und wählt die Kürzungsmethode.
Lösung:Kapitalwert der Rente: 1.000 EUR × 12 = 12.000 EUR × 15,734 [§ 14 BewG; ab 01.01.2021] = 188.808,00 EUR.
Verhältnis des Freibetrags zum Erwerb ohne Steuer (Kapitalwert der Rente):
20.000 EUR/188.808,00 EUR = 10,59 %
Verhältnis des Freibetrags zum Erwerb mit Steuer:
20.000 EUR/219.450,40 EUR = 9,11 %
Berechnung der Jahressteuer:
Lösung nach FinMin Baden-Württemberg vom 09.09.2008, ZEV 2008, 503:
Kapitalwert der Rente:
1.000 EUR × 12 = 12.000,00 EUR × 15,734 [§ 14 BewG] = 188.808,00 EUR