Rz. 23
I.R.d. Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wurden im Bereich des BV neue gesonderte Feststellungen für Erwerbe nach dem 30.06.2011 eingeführt. Die entsprechende zeitliche Anwendungsregelung findet sich in § 37 Abs. 6 ErbStG.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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