Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung
Vor dem FG Münster klagte eine katholische Kirchengemeinde. Die Gemeinde entstand im Jahr 2007, indem mehrere andere Kirchengemeinden zusammengelegt wurden mittels geschäftlicher Urkunde. Zwei der Gemeinden waren die einzigen Gesellschafter einer GmbH, die Grundbesitz hielt. Das Finanzamt setzte Grunderwerbsteuer fest, da es von einer Anteilsvereinigung im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG ausging. Das FG Münster wies die hiergegen gerichtete Klage ab.
FG Münster, Urteil v. 17.6.2021, 8 K 364/21 GrE, veröffentlicht am 15.7.2021
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
886
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
850
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
628
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
595
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
513
-
Anschrift in Rechnungen
509
-
Stromlieferung neben einer umsatzsteuerfreien Vermietung
497
-
5. Gewinnermittlung
495
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
479
-
Vollverzinsung und Unionsrecht
23.08.2024
-
Alle am 22.8.2024 veröffentlichten Entscheidungen
22.08.2024
-
Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Investmentfonds
22.08.2024
-
Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?
22.08.2024
-
Totalverlust aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage
22.08.2024
-
Gewinne von Tochtergesellschaften und Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen
22.08.2024
-
(Teil-)Unentgeltlichkeit als Tatbestandsvoraussetzung des § 7 Abs. 8 ErbStG
21.08.2024
-
Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags
21.08.2024
-
Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand
19.08.2024
-
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen
19.08.2024