H 4d (1)
Allgemeines
→BMF vom 28.11.1996 (BStBl I S. 1435):
1. |
Konzeptions- und Verwaltungskosten, |
2. |
Leistungsanwärter und Leistungsempfänger, |
3. |
Ermittlung der Rückdeckungsquote, |
4. |
Verwendung von Gewinngutschriften, |
5. |
Unterbrechung der laufenden Beitragszahlung oder Beitragseinstellung, |
6. |
Rückdeckungsversicherungen für unter 30jährige Leistungsanwärter, |
7. |
zulässiges Kassenvermögen bei abweichender Fälligkeit der Versorgungs- und Versicherungsleistungen, |
8. |
Übergangsregelung nach § 52 Abs. 5 Satz 2 EStG a. F., |
9. |
zulässiges Kassenvermögen für nicht lebenslänglich laufende Leistungen, |
10. |
tatsächliches Kassenvermögen und überhöhte Zuwendungen. |
Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten
→ BMF vom 25.7.2002 (BStBl I S. 706)
Überversorgung
Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von überdurchschnittlich hohen Versorgungsanwartschaften (Überversorgung) →BMF vom 3.11.2004 (BStBl I S. 1045).
Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (→BFH vom 5.11.1992 – BStBl 1993 II S. 185, →§ 1b Abs. 4 Betriebsrentengesetz).
Zuwendungen
Zuwendungen i. S. d. § 4d EStG sind Vermögensübertragungen, die die Unterstützungskasse einseitig bereichern und nicht auf einem Leistungsaustausch beruhen. Es ist unerheblich, ob die Zuwendung auf einer Verpflichtung des Trägerunternehmens beruht oder freiwillig erfolgt (→BFH vom 5.11.1992 – BStBl 1993 II S. 185).
H 4d (2)
Lebenslänglich laufende Leistungen
Auch einmalige Kapitalleistungen einer Unterstützungskasse in geringem Umfang sind als lebenslänglich laufende Leistungen im Sinne von § 4d EStG anzusehen (→BFH vom 15.6.1994 – BStBl 1995 II S. 21).
H 4d (3)
Berechnungsbeispiel für die Zuwendung zum Deckungskapital
Deckungskapital zum 31.12.01 für die in 01 beginnenden laufenden Leistungen von jährlich 1.000 € an die männlichen Leistungsempfänger
A | (63 Jahre): | 12 x 1.000 € | = | 12.000 € |
B | (58 Jahre): | 13 x 1.000 € | = | 13.000 € |
25.000 € |
Der Kasse werden hiervon 01 nur 10.000 € zugewendet.
Im Wirtschaftsjahr 02 oder in späteren Wirtschaftsjahren können der Kasse für die Leistungen an diese Empfänger nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe a EStG insgesamt 25.000 € – 10.000 € = 15.000 € zugewendet werden.
H 4d (4)
Ermittlungszeitpunkt für die Höhe der Zuwendungen an eine Unterstützungskasse →BMF vom 7.1.1994 (BStBl I S. 18).
Näherungsverfahren
Zur Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (→BMF vom 16.12.2005 (BStBl I S. 1056).
H 4d (6-10)
Rückdeckungsversicherung
Der Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen an eine rückgedeckte Unterstützungskasse nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c EStG ist bei einer Beleihung oder Abtretung von Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen steht einer Beleihung gleich (→BFH vom 28.2.2002 – BStBl II S. 358).
Zweifelsfragen bei Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen
→BMF vom 31.1.2002 (BStBl I S. 214):
1. |
Versicherung gegen laufende Einmalbeiträge |
2. |
Sinkende Beiträge auf Grund einer Bemessung nach variablen Gehaltsbestandteilen |
→H 4d (1) Allgemeines
H 4d (11)
Beispiel:
Lohn- und Gehaltssumme des Trägerunternehmens | |
im Wirtschaftsjahr 01 | 1.000.000 € |
Die Zuwendung beträgt 01 1.000 € und liegt damit unter der möglichen Zuwendung von 0,2 % von 1.000.000 € = 2.000 €. | |
Lohn- und Gehaltssumme 02 bis 05 je | 1.200.000 € |
Zuwendungen 02 bis 05 | |
je 0,2 % von 1.200.000 €, zusammen | 9.600 € |
Kassenleistungen 01 bis 05 zusammen | 4.000 € |
Lohn- und Gehaltssumme 06 | 1.500.000 € |
Tatsächliche Kassenleistungen 06 | 12.000 € |
In 06 können der Kasse statt der normalen Zuwendung | |
von 0,2 % von 1.500.000 € = 3.000 € zugewendet werden: | |
‐ die tatsächlichen Kassenleistungen 06 von | 12.000 € |
‐ der aus den vorangegangenen 5 Wirtschaftsjahren noch nicht durch Leistungen aufgezehrten Zuwendungen | |
(10.600 € ‐ 4.000 € =) | 6.600 € |
5.400 € |
H 4d (13)
Beispiel:
Tatsächliches Kassenvermögen einer Unterstützungskasse mit lebenslänglich laufenden und nicht lebenslänglich laufenden Leistungen am 31.12.02 vor der Zuwendung für 02: 720.000 €.
Die Kasse zahlt an bereits laufenden jährlichen Altersrenten seit 01 an 14 Berechtigte insgesamt 33.600 €, d. h. durchschnittlich 2.400 €.
Das Deckungskapital hierfür betrug bei Beginn der Leistungen im Jahr 01: 340.000 €, zum 31.12.02 336.000 € (340.000 € voll zugewendet).
Am 1.1.02 kommen 3 laufende Leistungen mit je 2.400 € Jahresrente hinzu (Alter der männlichen Berechtigten 65 Jahre). Die Kasse hat daneben insgesamt 80 Leistungsanwärter; allen Leistungsanwärtern wurde vom Trägerunternehmen die Zusage vor dem 1.1.2001 erteilt. Diesen ist nach den Verhältnissen zum 31.12.02 eine Jahresrente von je 2.400 € zugesagt. 10 Leistungsanwärter haben am 31.12.02 das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet. 10 Leistungsanwärter haben zu diesem Zeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet. Die Lohn- und Gehaltssumme des Trägerunternehmens beträgt in allen Jahren je 1.500.000 €.
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