Kurzbeschreibung
Die Vergütungssätze gelten für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Kursen mit Musik.
Tarif für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Kursen (Tarif WR-KS)
Dieser Tarif gilt z. B. für
- Tanzschulen, Tanzkurse
- Sportstudios, Fitnessstudios
- Aerobic, Zumba, Hot Iron u. Ä. Kurse
- Musik in Kursen (Tarif WR-KS) - Tarifübersicht
Tarif für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Fitness-, und Gesundheitskursen (Tarif WR-KS-F)
Dieser Tarif gilt z. B. für
- Fitness-, Wellness-, Präventions-, und Rehabilitationseinrichtungen
- Vereins-, und Gesundheitswesen
- Musik in Fitness-, und Gesundheitskursen (Tarif WR-KS-F) - Tarifübersicht
Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?
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