Kurzbeschreibung

Die Vergütungssätze gelten für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Kursen mit Musik.

Tarif für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Kursen (Tarif WR-KS)

Dieser Tarif gilt z. B. für

  • Tanzschulen, Tanzkurse
  • Sportstudios, Fitnessstudios
  • Aerobic, Zumba, Hot Iron u. Ä. Kurse
  • Musik in Kursen (Tarif WR-KS) - Tarifübersicht

Tarif für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Fitness-, und Gesundheitskursen (Tarif WR-KS-F)

Dieser Tarif gilt z. B. für

  • Fitness-, Wellness-, Präventions-, und Rehabilitationseinrichtungen
  • Vereins-, und Gesundheitswesen
  • Musik in Fitness-, und Gesundheitskursen (Tarif WR-KS-F) - Tarifübersicht

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


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