§ 1

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2016 beträgt 5,2 Prozent.

§ 2

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung[1] in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2014 vom 19. September 2013 (BGBl. I S. 3618) außer Kraft.

[1] Verkündet am 25. September 2015.

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