Künstlersozialabgabe 2025: Keine Erhöhung

Aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung geht hervor, welchen Abgabesatz Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen müssen, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Für das Jahr 2025 ist keine Erhöhung des Abgabesatzes vorgesehen. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat kürzlich die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 eingeleitet. Daraus geht hervor, dass der Abgabesatz, wie auch schon im Jahr zuvor, stabil bleiben soll. Der aktuelle Abgabesatz liegt bei 5,0 Prozent.

Künstlersozialabgabe 2025

Nachdem die Pandemie für große wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft sorgte, sind die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe 2022 wieder auf den Stand von vor der Pandemie gestiegen. Durch diese Entwicklung und zusätzliche Bundesmittel von insgesamt 175 Millionen Euro blieb der Abgabesatz 2024 bei stabilen 5,0 Prozent. Und auch für das Jahr 2025 scheint keine Erhöhung des Abgabesatzes notwendig zu sein, weshalb dieser weiterhin bei 5,0 Prozent bleibt.

Die Künstlersozialversicherung

Über die Künstlersozialversicherung werden mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmende, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe finden Sie in diesem Top-Thema.

BMAS

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