Tz. 33

Stand: EL 125 – ET: 02/2022

Schleder (DB 1983, 2387f.), vertritt die Auffassung, dass auch bei einem Mehrfachwechsel (also bei jedem Vereinswechsel) die Pauschalierungsregelung angewendet werden kann.

M.E. muss dann beim Mehrfachwechsel eines Sportlers auch jeder Einzelnachweis bei höheren Kostenerstattungen für die Ausbildungskosten von der Finanzverwaltung akzeptiert werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?