Tz. 65
Stand: EL 136 – ET: 04/2024
Wegen weiterer Einzelheiten zu den Überbrückungshilfen I-IV, der Neustarthilfen und den anderen, zur Abmilderung der Folgen aus der Corona-Pandemie dienenden, Förderprogrammen wird auf die Veröffentlichung im Internet (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) verwiesen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?
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