Aufwendungen für Corona-Schutzimpfungen von Geschäftspartnern und deren Angehörigen sind in voller Höhe abziehbare Betriebsausgaben.

Bei den die Corona-Schutzimpfung empfangenden Geschäftspartnern ist keine Betriebseinnahme zu erfassen. Dies gilt auch für Impfungen der Angehörigen des Geschäftspartners.

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