Tz. 59
Stand: EL 116 – ET: 04/2020
Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung
Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs. 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den steuerfreien und den steuerpflichtigen Bereich erstrecken.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?
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