Tz. 28

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Das Formular ist z. B. zu verwenden bei Stadt- und Altstadtfesten, bei Brücken- und Krämerfesten, bei historischen Märkten oder Mittelaltermärkten, bei Straßen- und Stadtteilfesten, Dorffesten oder Bürgerfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


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