Stand: EL 115 – ET: 03/2020

Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine sind als Sonderausgaben abzugsfähig (s. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG, Anhang 10). Die Mitgliedsbeiträge dieser Vereinstypen sind auch dann abziehbar, wenn den Mitgliedern gemäß Satzung oder tatsächlicher Geschäftsführung Vergütungen wie z. B. ein verbilligter Eintritt gewährt werden.

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