Tz. 16

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Die steuerfreie Übungsleiterentschädigung (-pauschale) i. H. v. 3000 EUR (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10) wurde auf die nebenberufliche künstlerische Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen Stelle oder gemeinnützigen Körperschaft ausgedehnt. Nicht nur der Dirigent eines Musikvereins, sondern jeder einzelne Musiker kann die Übungsleiterpauschale i. H. v. 3000 EUR erhalten. S. "Übungsleiter".

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