Tz. 81

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

Auch für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppenschlüssel "110") sind Entgeltmeldungen zu erstatten, in denen die Daten zur Unfallversicherung anzugeben sind. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Beitragsgruppen bei kurzfristig Beschäftigten mit "0" zu verschlüsseln sind; das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt ist mit 0 EUR anzugeben. S. Abschn. D.4 Geringfügigkeitsrichtlinien.

Bei Rahmenarbeitsverträgen hat eine Anmeldung mit dem Tag der Aufnahme der Beschäftigung und eine Abmeldung mit dem letzten Tag der Beschäftigung zu erfolgen. Wird eine kurzfristige Beschäftigung auf der Basis eines Rahmenarbeitsvertrags für länger als einen Monat unterbrochen, ist nach Ablauf dieses Monats eine Abmeldung mit Abgabegrund "34" und bei Wiederaufnahme der Beschäftigung eine Anmeldung mit Abgabegrund "13" zu erstatten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?