Tz. 58

Stand: EL 138 – ET: 08/2024

Hierzu s. die Ausführungen der Verwaltung in AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 39 (Anhang 2). S. "Ablösezahlungen".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge