Tz. 309

Stand: EL 133 – ET: 08/2023

Der Vorsteuerabzug aus Übernachtungs- und Verpflegungskosten ist möglich. S. "Vorsteuerbeträge".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


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