Tz. 312

Stand: EL 133 – ET: 08/2023

Es gilt:

  • Wird ein Pkw zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt, ist der volle Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten, der Miete und den Betriebskosten möglich.
  • Die private (außerunternehmerische Nutzung) ist als unentgeltliche Wertabgabe (s. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, Anhang 5) der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


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