Für die neutralen Zahlungsverkehrsvordrucke gelten die Vorschriften der Ziffern 1 und 2 dieser Richtlinien, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
3.1 Besondere Vorschriften für neutrale Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke
3.1.1 Begriff
Als neutral werden Zahlungsverkehrsvordrucke bezeichnet, bei denen der BIC und die Bezeichnung des zu beauftragenden Kreditinstituts/Zahlungsdienstleisters nicht bereits bei der Vordruckherstellung angedruckt sind, sondern erst bei der Vordruckbeschriftung eingesetzt werden. Zu beauftragendes Kreditinstitut/zu beauftragender Zahlungsdienstleister ist bei Überweisungs-/Zahlscheinvordrucken das Kreditinstitut/der Zahlungsdienstleister des Kontoinhabers beziehungsweise des Zahlers.
3.1.2 Arten
Folgende Arten neutraler Zahlungsverkehrsvordrucke sind zur Verwendung durch Kontoinhaber zugelassen:
- SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordruck, neutral/Lotterie siehe Ziffer 3.1.5
- SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordruck, Referenz siehe Ziffer 3.1.6
- SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordruck, Spende siehe Ziffer 3.1.7
SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke können von Zahlungsempfängern mit Kontoverbindungen in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz für Zahlungen in Euro genutzt werden, sofern der Kontoinhaber beziehungsweise Zahler über eine deutsche IBAN verfügtBei Bareinzahlungen entfällt die Angabe der Zahler-IBAN.. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen ist gegebenenfalls die Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung zu beachten.
Die Kontoinhaber sind verpflichtet, ihren kontoführenden Kreditinstituten/Zahlungsdienstleistern bei jeder Neuauflage vor Druckfreigabe Probeabdrucke der neutralen Zahlungsverkehrsvordrucke zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit nach diesen Richtlinien vorzulegen (siehe auch Anlage 2 zu Anhang 2).
3.1.4 Merkblatt für die Herstellung, Ausgabe und Verwendung von neutralen SEPAÜberweisungs-/ Zahlscheinvordrucken
Die kontoführenden Kreditinstitute/Zahlungsdienstleister händigen den Kontoinhabern, die Zahlungsaufforderungsschreiben an die Kontoinhaber/Zahler zusammen mit SEPA-Überweisungs- /Zahlscheinvordrucken mit eingedruckten oder vorbeschrifteten Angaben zum Zahlungsempfänger versenden wollen, mit den "Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2016)" ein Merkblatt über die Vordruckgestaltung und Verfahrensbedingungen sowie eine Prüfliste zur Vordruckprüfung aus. Der verbindlich vorgeschriebene Text des Merkblatts und der Prüfliste ist diesen Richtlinien als Anhang 2 beigefügt.
3.1.5 SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordruck, neutral/Lotterie (Belegschlüssel 08)
Aufbau, Bemaßung und Schreibfelder sind in den Abbildungen 7 und 8 dargestellt.
3.1.5.1 Blatt I: SEPA-Überweisung/Zahlschein (Abbildung 7)
Abbildung 7
3.1.5.1.1 Vordruckkopf
Der Vordruckkopf umfasst 4 1/2 Schreibzeilen und enthält folgende Angaben:
- die angedruckten Wörter "SEPA-Überweisung/Zahlschein" an der linken Seite des Vordruckrandes; darunter ist ein Feld von zwei Schreibzeilen in einer Länge von 114 mm für die Angabe des Namens, des Sitzes und des BIC des überweisenden Kreditinstitutes des Kontoinhabers/Zahlers vorzusehen;
- die angedruckten Erläuterungen "Name und Sitz des überweisenden Kreditinstitutes" und "BIC", für die Angabe des BIC ist ein elfstelliges Schreibfeld vorzusehen;
- rechts neben diesen Angaben ist folgender Hinweistext anzudrucken: "Für Überweisungen in Deutschland, in andere EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz in Euro." (siehe Abbildung 7). Dieser Hinweistext kann entfallen, sofern gemäß Anhang 4 "Merkblatt für die optionale Verwendung von QR-Codes auf SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordrucken" optional ein entsprechender QR-Code angedruckt wird.
3.1.5.1.2 Mittelfeld
Das Mittelfeld entspricht in Aufbau, Bemaßung und Schreibfeldern Blatt I der SEPA-Überweisung/€uro-Überweisung (siehe Ziffer 2.1.3.1.2) mit folgenden Abweichungen:
- der rechte Teil des 3. Teilfeldes und der linke Teil des 4. Teilfeldes können für den Eindruck von Hinweisen des Zahlungsempfängers an den Kontoinhaber/Zahler in Blindfarbe (Rot) genutzt werden; das Betragsfeld ist in Blindfarbe (Rot) stark zu umranden;
- im 5. und 6. Teilfeld kann die Anzahl der Schreibfelder auf weniger als 2 × 27 Stellen beschränkt werden. Der hierdurch entstehende Freiraum kann für den Andruck von Hinweistexten an den Kontoinhaber/Zahler genutzt werden. Die Hinweistexte sind in Blindfarbe (Rot) anzudrucken; sie werden nicht weitergegeben. Außerdem ist es zulässig, abweichende Leittexte zu diesen Feldern anzudrucken;
- im 7. Teilfeld ist die Bezeichnung "Kontoinhaber" um "/Zahler" zu ergänzen;
- am rechten Rand des 8. Teilfeldes ist der Belegschlüssel "08" für die maschinelle Belegerfassung anzudrucken.
Die Bezeichnung des Zahlungsempfängers und seiner IBAN sowie der BIC des Kreditinstituts/Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers sind vor der Ausgabe der Vordrucke in den ersten drei Teilfeldern des Mittelfeldes anzudrucken oder bei der Vordruckausfertigung einzusetzen. Die Vorbeschriftung soll vorzugsweise in OCR-B1-Schrift nach DIN EN 14603 erf...