Dipl.-Finanzwirt Kirsten Happe
[Vermietung von unbebauten Grundstücken, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen und Überlassung von Rechten → Zeile 32–36]
Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche) oder anderem unbeweglichen Vermögen. Ggf. ist eine Abgrenzung gegenüber den Gewinneinkunftsarten vorzunehmen.
Erträge aus der befristeten Überlassung von Erbbau-, Mineralgewinnungs- und Fischereirechten sowie aus von privaten schriftstellerischen, künstlerischen, gewerblichen oder anderen Urheberrechten fallen unter die Einkünfte aus V+V (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
[Vereinnahmte Prozess- und Verzugszinsen → Zeile 37]
Wurden Prozess- und/oder Verzugszinsen vereinnahmt für Objekte, für die eine Anlage V abgegeben wird, so gehören diese zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sind in Zeile 37 zu erklären. Hierzu gehören beispielsweise Zinsen, die aufgrund des Verzugs von Mietzahlungen eingenommen werden oder ein Schadenersatzanspruch erfolgreich eingeklagt wurde. Diese Abfrage wurde analog zur neuen Zeile 26a der Anlage KAP in der Anlage V-Sonstige aufgenommen.
[Einkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist → Zeile 38; Steuerstundungsmodelle → Zeile 39]
Soweit die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG erfüllen, kann in Zeile 38 der Antrag auf Anwendung der sog. "Fünftel-Regelung" gestellt werden.
Einkünfte aus Gesellschaften/Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG sind in Zeile 39 einzutragen. In diesen Fällen ist der Einkommensteuererklärung eine gesonderte Aufstellung beizufügen.
Checkliste Anlagen V, V-FeWo, V-Sonstige
Folgende Abzugsmöglichkeit geprüft? Vgl. Ausfüllhinweise zur Zeile! |
Leerstehende Mietwohnung? Sie können auch die während des Leerstehens angefallenen Kosten (z. B. AfA, Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungen) als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie die Absicht der Vermietung gegenüber dem Finanzamt (z. B. durch Zeitungsannoncen, Maklerbeauftragung) glaubhaft darlegen. |
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Haben Sie an den Abzug folgender Kosten gedacht?
- Schornsteinfegergebühren, Wartungsverträge
- alle Versicherungen und Kosten für die Verwaltung
- Kleinreparaturen (Material, Fahrtkosten bei Reparatur in Eigenregie)
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Ist größerer Erhaltungsaufwand (Reparaturen) angefallen? Eine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre kann zu einer insgesamt höheren Steuererstattung führen (Zeilen 57–60). |
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Reparaturen, Wartungskosten, Gartenarbeiten rund um die selbst bewohnte Wohnung? Dafür können Sie eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen) oder nach § 35c EStG (Anlage Energetische Maßnahmen) erhalten. |
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Haben Sie eine Ferienwohnung oder zeitweise Ihre eigene Wohnung vermietet? Geben Sie zusätzlich zur Anlage V die Anlage V-FeWo ab, um Nachfragen durch das Finanzamt zu vermeiden. |
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Haben Sie alle Vermietungseinkünfte, die Sie zusammen mit anderen Personen beziehen, erfasst? Machen Sie entsprechende Angaben in der Anlage V-Sonstige. |
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