Entscheidungsstichwort (Thema)
Revisionszulassung wegen Divergenz
Leitsatz (NV)
Kommt das FG aufgrund einer Würdigung der konkreten Umständen des Einzelfalles zu einem von einer bestimmten Entscheidung des BFH abweichenden Ergebnis, so liegt keine Divergenz i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO vor.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 417342 |
BFH/NV 1991, 259 |
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