Entscheidungsstichwort (Thema)
Schulgeldzahlungen keine außergewöhnlichen Belastungen
Leitsatz (NV)
Daß Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes durch die Vorschriften des Kinderlastenausgleichs und § 33 a Abs. 2 EStG abgegolten werden und daher grundsätzlich nur dann außergewöhnliche Belastungen sein können, wenn es sich bei diesen Aufwendungen um unmittelbare Krankheitskosten handelt, bedarf nicht der rechtsgrundsätzlichen Klärung, weil diese Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt ist. Die dazu ergangene Rechtsprechung ist durch die Änderung des § 33 Abs. 2 Satz 2 EStG durch das Steueränderungsgesetz 1992 nicht überholt.
Normenkette
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, § 32 Abs. 6, § 33 Abs. 1, 2 S. 2, § 33a Abs. 2, 5
Fundstellen
Haufe-Index 422256 |
BFH/NV 1997, 750 |
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