Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage der Vollmacht nach Ablauf der Ausschlußfrist
Leitsatz (NV)
Wird die Vollmacht erst nach Ablauf der wirksam gesetzten Ausschlußfrist im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegt, so ist die Klage, sofern nicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt, ohne Sachprüfung als unzulässig abzuweisen. Dieser Frage kommt schon mangels Klärungsbedürftigkeit keine grundsätzliche Bedeutung zu.
Normenkette
FGO § 62 Abs. 3 S. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 1
Fundstellen
Haufe-Index 420803 |
BFH/NV 1996, 145 |
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