Entscheidungsstichwort (Thema)
Unanfechtbarkeit der Terminsbestimmung
Leitsatz (NV)
Die Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung ist als prozeßleitende Verfügung unanfechtbar (vgl. BFH-Beschluß vom 12. 6. 1968 V B 7/68, nicht veröffentlicht).
Normenkette
Verfahrensgang
FG Düsseldorf |
Fundstellen
Haufe-Index 416593 |
BFH/NV 1990, 646 |
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