Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsbeistand nicht postulationsfähig; Streitwertfestsetzung

 

Leitsatz (NV)

1. Ein Rechtsbeistand ist nicht zur Vertretung vor dem Bundesfinanzhof befugt. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsbeistand Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist.

2. Im Verfahren über die Beschwerde gegen eine Entscheidung im Verfahren über die Prozeßkostenhilfe ist ein Streitwert nicht festzusetzen, weil eine -- ggf. zu ermäßigende -- Gebühr von 50 DM anfällt.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; GKG § 25 Abs. 2; Gebührenverzeichnis zum GKG Gebührenziffer 3401

 

Fundstellen

Haufe-Index 420401

BFH/NV 1995, 537

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