Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsbeistand nicht postulationsfähig; Streitwertfestsetzung
Leitsatz (NV)
1. Ein Rechtsbeistand ist nicht zur Vertretung vor dem Bundesfinanzhof befugt. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsbeistand Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist.
2. Im Verfahren über die Beschwerde gegen eine Entscheidung im Verfahren über die Prozeßkostenhilfe ist ein Streitwert nicht festzusetzen, weil eine -- ggf. zu ermäßigende -- Gebühr von 50 DM anfällt.
Normenkette
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; GKG § 25 Abs. 2; Gebührenverzeichnis zum GKG Gebührenziffer 3401
Fundstellen
Haufe-Index 420401 |
BFH/NV 1995, 537 |
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