Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittelzurücknahme

 

Leitsatz (NV)

Die Zurücknahme einer Beschwerde (hier gegen die Nichtzulassung der Revision) ist ohne Zustimmung des Beschwerdegegners möglich.

 

Normenkette

FGO § 72

 

Fundstellen

Haufe-Index 415697

BFH/NV 1990, 105

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