Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässige Revision durch Steuerberatungsgesellschaft
Leitsatz (NV)
Die durch eine Steuerberatungsgesellschaft - Beratungs- und Treuhand GmbH - eingelegte Revision ist unzulässig. Die Einlegung der Revision durch die Steuerberatungsgesellschaft ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Revisionsschreibens, wenn es den Briefkopf dieser Gesellschaft trägt, in der Wir-Form gehalten und namens dieser nochmals genannten Gesellschaft mit einer Unterschrift versehen ist. Auch die vorgelegte Prozeßvollmacht lautet allein auf die Steuerberatungsgesellschaft. Infolgedessen kann das Revisionsschreiben - anders als im Falle des BFH-Zwischenurteils vom 28. August 1991 I R 37/91 (BFHE 166, 100, BStBl II 1992, 282) - nicht dahingehend ausgelegt werden, daß die Revision durch der Steuerberatungsgesellschaft angehörende Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingelegt worden wäre (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1989, 449 und BFH/NV 1993, 187).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 419923 |
BFH/NV 1994, 817 |
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