Leitsatz (amtlich)
Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Schließt bei Steuerbescheiden, die hinterzogene Beträge zum Gegenstand haben und für deren Rechtmäßigkeit es auf die Anwendung der Verjährungsfrist von 10 Jahren ankommt (§ 144 AO), bereits der hinreichende Verdacht einer Steuerhinterziehung bzw. einer Steuerhehlerei ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts i. S. des § 69 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 FGO bzw. des § 242 Abs. 2 AO aus?
Normenkette
FGO § 11 Abs. 3, § 69; AO § 242
Fundstellen
Haufe-Index 72509 |
BStBl II 1978, 21 |
BFHE 1978, 319 |
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