Entscheidungsstichwort (Thema)
Ehegattengehalt nicht abziehbar bei Überweisung auf ein ,,Oder"-Konto
Leitsatz (NV)
Zum Vollzug eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gehört auch, daß das vereinbarte Arbeitsentgelt in den eigenen Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangt. Dem ist nicht genügt, wenn das Arbeitsentgelt auf ein sog. ,,Oder"-Konto der Ehegatten überwiesen wird.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz |
Fundstellen
Haufe-Index 416939 |
BFH/NV 1991, 728 |
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