Entscheidungsstichwort (Thema)
Versorgungszusage an den im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten
Leitsatz (NV)
1. Eine betriebliche Veranlassung für eine Versorgungszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber-Ehegatte auch einem familienfremden Arbeitnehmer mit vergleichbarer Tätigkeit eine inhaltlich gleiche Versorgungszusage erteilt hätte. Eine ,,Ruhegeldordnung", nach der jedem Betriebsangehörigen nach mindestens 10jähriger Betriebstätigkeit ein Anspruch auf Gewährung einer Alters- und Dienstunfähigkeitsversorgung zusteht, wenn er sich ,,durch außerordentliche Leistung im Betrieb verdient gemacht" hatte, ist dabei als rechtlich bedeutungslos anzusehen.
2. Eine Versorgungszusage kann auch insoweit betrieblich veranlaßt sein, als die zugesagte Pension die Sozialversicherungsrente ersetzen soll.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 08.12.1988 - IV R 143-144/86 (NV); BFH/NV 1990, 21
Fundstellen
Dokument-Index HI1132346 |
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