Leitsatz (amtlich)
Bestellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Erbbaurecht zu einem unangemessen niedrigen Erbbauzins, so sind die Vorteile, die sich aus dem unentgeltlichen Teil der Erbbaurechtsbestellung für den Arbeitnehmer ergeben, diesem im Jahr der Bestellung des Erbbaurechts zugeflossen.
Normenkette
EStG § 11 Abs. 1 S. 1, § 8 Abs. 1-2
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg |
Fundstellen
Haufe-Index 74706 |
BStBl II 1983, 642 |
BFHE 1983, 453 |
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