Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Franchiseverträgen - Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt
Leitsatz (amtlich)
1. Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG.
2. Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen.
Normenkette
GewStG 2002 § 8 Nr. 1 Buchst. e, f; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12, 14; FGO § 118 Abs. 2
Verfahrensgang
Sächsisches FG (Urteil vom 28.09.2011; Aktenzeichen 8 K 239/11) |
Fundstellen
Haufe-Index 10763034 |
BFH/NV 2017, 988 |
BStBl II 2017, 725 |
BFHE 2017, 533 |
DB 2017, 1130 |
DB 2017, 6 |
DStR 2017, 1115 |
DStRE 2017, 698 |
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