Entscheidungsstichwort (Thema)
Änderung der Verhältnisse i.S. des § 15a UStG: Änderung der rechtlichen oder tatsächlichen Umstände, keine verfassungsrechtlichen Bedenken und keine Vorlagepflicht zum EuGH wegen der BFH-Rechtsprechung - Fortsetzung eines Zwischenmietverhältnis nur zur Vermeidung einer Vorsteuerberichtigung rechtsmißbräuchlich - erstmalige Verwendung eines Wirtschaftsguts als rückwirkendes Ereignis für den in einem Vorjahr vorgenommenen Vorsteuerabzug (Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 12.6.1997 V R 36/95, V)
Normenkette
AO 1977 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 42; EWGRL 388/77 Art. 20 Abs. 1; EWGVtr Art. 177; UStG 1980 § 15 Abs. 2, § 15a Abs. 1, § 4 Nr. 12 Buchst. a; UStG 1991 § 15 Abs. 2, § 15a Abs. 1
Fundstellen
Dokument-Index HI1560867 |
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