Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Unterarbeitsverhältnis über sonst üblicherweise ehrenamtlich übernommene Tätigkeiten
Leitsatz (NV)
Ist ein Arbeitnehmer angesichts anderer beruflicher Verpflichtungen nicht in der Lage, eines seiner Aufgabengebiete umfangreicher zu betreuen, kommt ein Ehegatten- Unterarbeitsverhältnis hierüber nicht in Betracht, wenn solche Tätigkeiten sonst von Dritten ehrenamtlich unentgeltlich übernommen werden.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 22.11.1996 - VI R 19/94 (NV); BFH/NV 1997, 289
Fundstellen
Haufe-Index 1132906 |
BFH/NV 1997, 126 |
BFHE 1997, 486 |
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