Schlagwörter

Gewerbebetrieb, Sonstige Einkünfte, Einkunftsart, Verlust

 

Rechtsfrage (Thema)

Anerkennung eines gewerblichen Verlustes aus dem beabsichtigten Betrieb eines vertragswidrig nicht gelieferten mobilen Blockheizkraftwerks mit anschließendem Wechsel von einem Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell:

Welcher Einkunftsart sind die Einkünfte aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks nach Übergang vom Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell zuzuordnen?

In welchem Veranlagungszeitraum sind die realisierten Verluste zu berücksichtigen?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG §§ 15, 22 Nr. 3

 

Verfahrensgang

FG des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.08.2023; Aktenzeichen 5 K 712/19)

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