Schlagwörter
Gewerbebetrieb, Sonstige Einkünfte, Einkunftsart, Verlust
Rechtsfrage (Thema)
Anerkennung eines gewerblichen Verlustes aus dem beabsichtigten Betrieb eines vertragswidrig nicht gelieferten mobilen Blockheizkraftwerks mit anschließendem Wechsel von einem Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell:
Welcher Einkunftsart sind die Einkünfte aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks nach Übergang vom Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell zuzuordnen?
In welchem Veranlagungszeitraum sind die realisierten Verluste zu berücksichtigen?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
Verfahrensgang
FG des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.08.2023; Aktenzeichen 5 K 712/19) |
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