Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 19.10.2000; Aktenzeichen IV R 25/00)

BFH (Beschluss vom 09.10.2000; Aktenzeichen IV B 48/00)

 

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1450442

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