BMF, Schreiben v. 23.9.1992, IV B 6 - S 2338 - 23/92, BStBl I 1992, 627
Bezug: BMF-Schreiben vom 21. Mai und 4. November 1991 - IV B 6 - S 2338 - 8/91 und 35/91 - (BStBl I S. 536 und S. 1022)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Sonderregelungen zur Dreimonatsfrist bei einer Tätigkeit im Beitrittsgebiet bis zum 31. Dezember 1994 verlängert.
Normenkette
Fundstellen
BStBl 1992 , I, 627
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