Entscheidungsstichwort (Thema)
Unternehmereigenschaft bei der Einräumung eines Erbbaurechts
Leitsatz (redaktionell)
In dem Verfahren ging es um die Auslegung von Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 der 6. EG-Richtline, wonach als wirtschaftliche (unternehmerische Tätigkeit) auch eine Leistung gilt, die die Nutzung von körperlichen oder nichtkörperlichen Gegenständen zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen umfaßt. Es stellte sich die Frage, ob die Unternehmereigenschaft nach dieser Richtlinienvorschrift durch die Einräumung eines Erbbaurechts an einem Grundstück gegen eine regelmäßig zu zahlende Vergütung begründet wird.
Nach dem Urteil stellt die Einräumung eines Erbbaurechts an einem Grundstück in der Weise, daß der Berechtigte für einen bestimmten Zeitraum und gegen eine regelmäßig zu zahlende Vergütung ein Nutzungsrecht an dem Grundstück erhält, eine unternehmerische Tätigkeit dar. Dies entspricht auch dem deutschen Umsatzsteuerrecht.
Beteiligte
Staatssecretaris van Financiën |
Gründe
Urteil des Gerichtshofes
(Dritte Kammer)
In der Rechtssache C-186/89
betreffend ein dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vom Hoge Raad der Nederlanden
(Dritte Kammer) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit
W. M. Van Tiem
gegen
Staatssecretaris van Financiën
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Artikels 4 Absatz 2 und des Artikels 5 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzssteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
erläßt
Der Gerichtshof
(Dritte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. C. Moitinho de Almeida, der Richter F. Grévisse und M. Zuleeg,
Generalanwalt: W. Van Gerven
Kanzl...