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FG Baden-Württemberg Beschluss vom 08.12.2000 - 9 V 85/00

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässige "Rückwirkung" der für eine "wesentliche" Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ab 1999 gültigen Beteiligungsquote von 10%?

Leitsatz (redaktionell)

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei Veräußerungen von zum Privatvermögen gehörenden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften der durch das StEntlG 1999/2000/2002 erfolgten Absenkung der "Wesentlichkeitsgrenze" in § 17 Abs.1 EStG von 25 % auf 10 % eine Rückwirkung dergestalt zukommt, dass die Veräußerungen eines schon zum Jahresbeginn 1999 nur noch unter 10 % beteiligten Gesellschafters deswegen steuerpflichtig sind, weil er innerhalb des für § 17 EStG maßgeblichen Fünfjahreszeitraums vor 1999 noch mit über 10 % beteiligt war.

Normenkette

EStG 1999 § 17 Abs. 1 S. 4; EStG 1999 § 17 Abs. 1 S. 1; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; EStG 1999 § 52 Abs. 1; EStR 1999 R 140 Abs. 2

Gründe

I.

Streitig ist im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Einkommensteuer(ESt)-Vorauszahlungsbescheids für das Jahr 2000 die Auslegung des in § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltenen Tatbestandsmerkmals der wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre.

Die Antragstellerin (Astin) war seit Gründung der mit einem Stammkapital von 400.000 DM im September 1995 gegründeten Firma P. GmbH (GmbH) mit einem Anteil in Höhe von 60.000 DM – 15 % des Stammkapitals – an der GmbH beteiligt. Der Anteil wurde auf Grundlage der notariellen Vereinbarung vom … 1995 treuhänderisch von Herrn … gehalten. Im Dezember 1998 veräußerte die Astin Anteile in Höhe von 22.000 DM – 5,5 % des Stammkapitals –. Am 10.04.2000 veräußerte die Astin ihren restlichen Geschäftsanteil von 38.000 DM – 9,5 % des Stammkapitals –.

Der Antragsgegner (Ag) ging von der Einkommensteuerbarkeit der Veräuße...

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      OFD Düsseldorf, Verfügung v. 5.11.2001, S 2244 - 51 - St 122 - K Zum 1.1.1999 wurde die Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG durch das StEntIG auf (mindestens) 10 % herabgesetzt. Sie betrifft alle Verkäufe von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die ab dem ...

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