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FG Düsseldorf Urteil vom 17.06.2011 - 1 K 3069/09 U

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vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Sorgfaltspflichten bei Barverkäufen hochwertiger Pkw

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung des Abholenden zählt nicht zu den Erfordernissen für einen i. S. des § 17a Abs. 1 und 2 UStDV ordnungsgemäßen Belegnachweis.
  2. Die Gewährung von Vertrauensschutz bei Barverkäufen hochwertiger Pkw setzt neben der Erfüllung der formellen Nachweispflichten nach §§ 17a ff. UStDV voraus, dass der Unternehmer sich über den Namen, die Anschrift und die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters des Abnehmers vergewissert und entsprechende Belege vorlegen kann.
  3. Eine mehr als laienhafte Prüfung der vorgelegten Ausweiskopien und der Unterschriften kann dabei nicht verlangt werden.
  4. Bei Vorlage eines die Identität des Käufers belegenden Handels- und Gesellschaftsregisterauszugs ist der Unternehmer nicht verpflichtet, weitere Erkundigungen über dessen tatsächliche Existenz und Sitz einzuholen.
 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 1b, § 6a Abs. 1, 3 S. 1, Abs. 4 S. 1; UStDV § 17a Abs. 1-2, § 17c Abs. 1-2, § 18e; RL 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. a, Art. 28c Teil A

 

Streitjahr(e)

2004

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 25.04.2013; Aktenzeichen V R 28/11)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob zwei Pkw-Lieferungen der Klägerin als innergemeinschaftliche Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Klägerin betreibt in „L-Stadt” einen Handel mit Gebrauchtfahrzeugen.

Sie veräußerte am 02.11.2004 zwei gebrauchte Pkw - welche sie im Internet zum Verkauf angeboten hatte - für jeweils 20.750 EUR. Erwerber war nach den erteilten Rechnungen eine „F” GmbH in „...” „E-Stadt"/Luxemburg. Im Rahmen der Geschäftsanbahnung nahm e...

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      (1)[1] 1Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:   1. der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige ...

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