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FG Düsseldorf Urteil vom 18.10.2011 - 6 K 4267/09 K,H,F

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Auswirkung von Buchverlusten auf Einlagekonto i.S.d. § 27 Abs. 1 KStG

 

Leitsatz (redaktionell)

Nicht zahlungswirksame Buchverluste (Abschreibungen auf Beteiligungsansatz), die ein als Regiebetrieb geführter bilanzierender BgA erzielt, gelten bereits zum Ende des Verlustjahrs als durch die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen damit zu einem Zugang in entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto des BgA (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.2008 I R 18/07, BStBl II 2008, 573).

 

Normenkette

KStG § 4 Abs. 1, § 27 Abs. 1, 7; EStG § 4 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3, Nr. 10b

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten zum einen über die verfahrensrechtliche Zulässigkeit der Erfassung eines auf der Korrektur eines Beteiligungsansatzes beruhenden außerordentlichen Ertrags, über das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen und hiermit zusammenhängend über die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos i.S.d. § 27 Abs. 1 KStG.

Die Klägerin - eine Gebietskörperschaft - unterhält einen Bäderbetrieb als Betrieb gewerblicher Art (BgA) im Sinne des § 4 Abs. 1 KStG, der seinen Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt. Bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2003 führte die Klägerin den BgA als rechtlich und wirtschaftlich unselbständigen Regiebetrieb. Seit 2004 wird er als finanzwirtschaftliches Sondervermögen nach § 9 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) unter dem Namen Eigenbetrieb „E-Stadt” betrieben.

Zum Betriebsvermögen des BgA gehörte bis einschließlich 1999 eine Beteiligung der Klägerin von 51 v.H. an der „Energie-GmbH” („Energie-GmbH”). Mit notariellem Vertrag vom 17.12.1999 brachte der BgA diese Beteiligung im Rahmen eines Anteilstausches zum Buchwert von 22.537.787,66 DM (Wertansatz laut Bilanz zum 31.12.1999) gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen mit W...

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