Rz. 55

Nicht in § 10a Abs. 1 EStG aufgeführte Stpfl. sind nicht förderberechtigt. Ausgeschlossen aus der Förderung sind somit u. a.[1]

[1] BMF v. 5.10.2023, IV C 3-S 2015/22/10001:001, Anlage 1 Teil C., BStBl I 2023, 1726.
[2] BFH v. 6.4.2016, X R 42/14, BFH/NV 2016, 1157, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen lt. BVerfG v. 27.3.2017, 2 BvR 1699/16.

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