1Auf die Verarbeitung[1] [Bis 25.11.2019: Erhebung, Verarbeitung und sonstige Nutzung] von Daten, die keinen Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person ermöglichen [Bis 25.11.2019: (anonymisierte Daten)] [2], finden die Vorschriften dieses Abschnitts keine Anwendung. 2Zu den Daten, die einen Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person ermöglichen, gehören auch das Kennzeichen eines Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrzeugbriefnummer.
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