Entscheidungsstichwort (Thema)
Steuerabzugsbetrag im Beitrittsgebiet mindert gesamte Einkommensteuer-Schuld
Leitsatz (redaktionell)
1. Der Steuerabzugsbetrag ist nicht auf die Einkommensteuer beschränkt, die auf den neu eröffneten Betrieb entfällt. Er ist vielmehr mit der gesamten Einkommensteuer-Schuld zu verrechnen.
2. Bei einer Zusammenveranlagung gilt dies auch für anderweitige Einkünfte des Ehegatten.
3. Der Steuerabzugsbetrag mindert die Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern.
Orientierungssatz
Die Revision führte zur Aufhebung der FG-Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (BFH-Urteil vom 6.3.1995 VI R 81/94).
Normenkette
StRVÄndGDBest § 9 Abs. 1; EStG § 51a Abs. 2, § 58 Abs. 3; SolZG § 3 Abs. 1
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1575165 |
EFG 1994, 885 |
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