Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
1. |
wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde, |
2. |
wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder |
3. |
soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens. |
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