Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Verfassungswidrigkeit der Kündigungsfrist des § 2 Abs 1 S 1 AnKSchG - Aussetzung des Verfahrens - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
Orientierungssatz
1. § 2 Abs 1 AnKSchG ist verfassungswidrig, weil er gegen den Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG verstößt, soweit die Verlängerung der Kündigungsfristen für langjährig beschäftigte Angestellte nur dann eintritt, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als zwei Angestellte beschäftigt. Das Verfahren wird deshalb ausgesetzt (Art 100 Abs 1 GG) und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
2. Das Verfahren liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor - AZ 1 BV L 6/91.
Normenkette
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1; BGB § 622 Abs. 2; AnKSchG § 2 Abs. 1
Fundstellen
Haufe-Index 444686 |
ArbuR 1991, 218 (L1) |
Bibliothek, BAG (T) |
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