Entscheidungsstichwort (Thema)

Wahl von freigestellten Betriebsratsmitgliedern. Vorschlagsrecht der Gruppen

 

Orientierungssatz

1. Jedes Betriebsratsmitglied kann die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gerichtlich im Wege des Beschlußverfahrens nachprüfen lassen.

2. Übt eine Gruppe entsprechend § 38 Abs 2 BetrVG ihr Wahlrecht nicht aus, weil sie mehrheitlich keinen Kandidaten bestimmen kann, und ist sie auch nicht mehrheitlich willens, einem Kandidaten durch Losentscheid den Vorzug zu geben, so entfällt das Wahlrecht der Gruppe, und die Auswahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gem § 38 Abs 2 BetrVG erfolgt durch den Betriebsrat in seiner Gesamtheit.

3. Berufung wurde durch Beschluß vom LArbG Mainz vom 7.6.1985 - 9/7 TaBV 38/84 entschieden.

4. Rechtsbeschwerde eingelegt, 6 ABR 54/85.

 

Normenkette

BetrVGDV §§ 23, 25; BetrVGDV 1 §§ 25, 23; BetrVG § 38 Abs. 2; ArbGG § 80 Fassung: 1979-07-02, § 2a Fassung: 1979-07-02

 

Verfahrensgang

LAG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 07.06.1985; Aktenzeichen 9/7 TaBV 38/84)

 

Fundstellen

Haufe-Index 443694

BetrR 1985, 146-148 (ST1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge