Der Antragsteller muss sich für den "Fachberater für Internationales Steuerrecht" und für den "Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern" jeweils mindestens drei Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben. Die Leistungskontrollen dauern jeweils mindestens vier Zeitstunden. Die Leistungskontrollen können sowohl schriftlich als auch elektronisch durchgeführt werden.

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