Entscheidungsstichwort (Thema)
Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Leitsatz (NV)
Zur Bezeichnung des Verfahrensmangels einer unzureichenden Sachaufklärung ist -- neben weiteren Punkten -- das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme darzulegen, ferner weshalb das Urteil des FG auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und daß die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung).
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 S. 3
Fundstellen
Haufe-Index 422152 |
BFH/NV 1997, 513 |
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